Vorliegend habe die Beschwerdeführerin am 18. Juni 2018 einen Bericht via Email an die Beschuldigte und an die Auftraggeberin gesendet, zu welchem sie geschrieben habe, dass die Beschuldigte den Test nur angewendet habe, um die Rezeptur der Beschwerdeführerin zu diskreditieren oder den Kunden einzuschüchtern. Die Beschwerdeführerin verwende in dem Bericht bereits den Begriff der Verleumdung und schreibe vom Erwägen allfälliger rechtlicher Schritte.