nen gegen die Festnahmen wehrten und sich die Polizei in dieser Situation vorweg auf ihre ordnungspolizeilichen Aufgaben konzentrieren musste. Deswegen war es ihr teilweise nicht möglich, gleichzeitig gründlich zu dokumentieren, um schliesslich nachweisen zu können, welche Person welche Straftaten begangen hatte. Dieser Umstand führte auch im vorliegenden Verfahren zur Verfahrenseinstellung.