Die vorhandenen Videoaufnahmen geben keinen Aufschluss darüber, ob die Beschuldigte, bevor sie aus der Gruppe gezogen und festgenommen werden konnte, ein Transparent hielt, sich an den anderen Demonstranten festhielt oder in anderer Weise aktiven und physischen Widerstand leistete. Die Beweislage ist im vorliegenden Fall einer unübersichtlichen Situation, in welcher mehrere Demonstranten und Polizisten in einem Gemenge ziehen und stossen und die Beschuldigte nach ihrer Herauslösung aus der Gruppe den Widerstand aufgab, nach dem Gesagten nicht ausreichend für eine Verurteilung der Beschuldigten wegen des ihr vorgeworfenen, pauschalen Versperrens.