Polizist C.________ sagt in seinem Berichtsrapport vom 23.12.2015, dass die Beschuldigte, als sie durch eine Gruppe von Polizisten aus der Gruppe herausgezogen wurde, ihre Arme bei jenen von anderen Demonstranten eingehängt gehabt und sich an diesen festgehalten hätte. Als die Beschuldigte in der Eskortposition von der Polizei geführt worden sei, hätte sie ihren Widerstand aufgegeben und sei mitgelaufen ohne weitere aktive Abwehrhandlungen. Ein Schlagen, Treten oder eine vergleichbare aktive Aggression wird der Beschuldigten nicht vorgeworfen.