2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF1‘000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt D.________ (mit den Akten) Bern, 25. März 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: