Gemäss der Generalstaatsanwaltschaft wurden nach dem Vorfall vom 17. Oktober 2015 denn auch mehrere Verfahren geführt (und Verurteilungen erwirkt). Im Weiteren ist bekannt – und liegt es in der Natur der Sache –, dass sich Personen gegen die Festnahmen wehrten und sich die Polizei in dieser Situation vorweg auf ihre ordnungspolizeilichen Aufgaben konzentrieren musste. Deswegen war es ihr teilweise nicht möglich, gleichzeitig gründlich zu dokumentieren, um schliesslich nachweisen zu können, welche Person welche Straftaten begangen hatte. Dieser Umstand führte auch im vorliegenden Verfahren zur Verfahrenseinstellung.