3 gerichts 6B_877/2016 vom 13. Januar 2017 E. 3.2). Zudem sei die Frage der Kostentragung präjudiziell für die Entschädigungsfrage (Verweis auf RIKLIN, in: Basler Kommentar StPO, 2. Aufl. 2014, N. 1 zu Art. 430 StPO; SCHMID/JOSITSCH, in: Praxiskommentar StPO, 3. Aufl. 2018, N. 2 zu Art. 430 StPO). Bei Übernahme der Verfahrenskosten durch den Staat habe die beschuldigte Person Anspruch auf eine Entschädigung (Verweis auf RIKLIN, a.a.