Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat einen Demonstranten aus der gleichen Einkesselung freigesprochen, dessen Verfahren wegen Hinderung einer Amtshandlung an das Gericht übergeben worden war (Verfahren PEN 17 217). Es kam zum Schluss, dass ein Abstellen auf die polizeiliche Zeugenaussage, welche der Aussage des Beschuldigten entgegenstand und nur teilweise anhand der vorhandenen Videoaufnahmen verifiziert werden konnte, in diesem konkreten Fall einer unübersichtlichen, dynamischen Situation als Beweis für eine Verurteilung jenes Demonstranten nicht ausreichte.