2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Gesuchstellers für seine allfälligen Aufwendungen im Ausstandsverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller - dem amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt B.________ - dem Gesuchsgegner 1 (mit den Akten) - dem Gesuchsgegner 2 - dem Gesuchsgegner 3