___ in unzulässiger Weise unterdrückt worden und die Verjährung betreffend die Anschuldigung von G.________ nicht bemerkt worden. Der Gesuchsgegner 3 nehme seine Aufsichtspflichten nicht wahr. Er habe diesen mehrfach schriftlich über die Missstände bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmen- tal-Oberaargau unter Federführung des Gesuchsgegners 2 hingewiesen. Der Gesuchsgegner 3 sei zudem zuvor mit dem Gesuchsgegner 1 als Bundesanwalt tätig gewesen und aufgrund der Affäre Bankier H.________ abgesetzt worden. Mithin seien «unheilige Allianzen» zu seinem Nachteil geschmiedet worden. Des Weiteren liege eine Mehrfachbefassung vor.