Des Weiteren habe der Gesuchsgegner 1 eine «sinnlose» Begutachtung angeordnet. Seine prozessualen Grundrechte würden völlig ausgehebelt und die materielle Wahrheit, taugliche Beweismittel und aufgerufene Zeugen unterdrückt. Die Strafprozessordnung werde missachtet und die verfahrensrechtlichen Garantien, die Rechtsweggarantie, das Willkürverbot, die Waffengleichheit und das rechtliche Gehör würden verletzt. Auch das Konfrontationsrecht sei ihm nicht gewährt worden. Des Weiteren sei die Strafanzeige gegen F.________ in unzulässiger Weise unterdrückt worden und die Verjährung betreffend die Anschuldigung von G._