Die «willkürliche» Einsetzung von Rechtsanwalt B.________ diene nur dazu, ihm nachhaltig zu schaden und die groben Verfahrensmängel, Verfahrensfehler, Rechtsverletzungen und die Rechtsverweigerung des Gesuchsgegners 1 zu vertuschen. Rechtsanwalt B.________ seien zudem in unzulässiger Weise die Akten ausgehändigt worden. Der Gesuchsgegner 1 betreibe Selbstjustiz, indem er ihm in «verbrecherischer Weise» eine Sondereinheit «auf den Hals gehetzt» und ihn am 5. Dezember 2017 «illegal festgenommen und nach Burgdorf verbracht habe». Des Weiteren habe der Gesuchsgegner 1 eine «sinnlose» Begutachtung angeordnet.