Die Gesuchsgegner 1 und 2 würden haltlose Anschuldigungen gegen ihn erheben, ohne jegliche Rechtsgrundlage und ohne jegliche Beweise. Er habe mehrfach und wiederholt die Absetzung des amtlichen Verteidigers Rechtsanwalt B.________ verlangt, was rechtsmissbräuchlich abgelehnt worden sei. Rechtsanwalt B.________ sei gegen seinen Willen eingesetzt worden. Dieser stelle eine «qualifizierte Schlechtverteidigung» dar und mache «gemeinsame Sache» mit den Gesuchsgegnern 1 und 2. Er begehe mit diesen Prozessbetrug. Die «willkürliche» Einsetzung von Rechtsanwalt B.____