Entsprechende Begehren sind bei der Beschwerdeinstanz des Kantons Basel-Stadt einzureichen. Ebenfalls nicht einzutreten ist auf das Ausstandsbegehren, soweit der Gesuchsteller mit Nachbesserung vom 10. Februar 2019 die Absetzung sämtlicher Staatsanwälte der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau und sämtlicher Generalstaatsanwälte der E.________ des Kantons Bern beantragt. Der Gesuchsteller hat nicht begründet, inwiefern gegen weitere