Mit Schreiben vom 19. Februar 2019 nahm der Gesuchsgegner 1 Stellung. Der Gesuchsgegner 3 beantragte mit Eingabe vom 20. Februar 2019 die Abweisung des Ausstandsgesuchs, soweit darauf eingetreten werden könne. Der Gesuchsgegner 2 stellte am 25. Februar 2019 den Antrag, das Ausstandsgesuch sei abzuweisen. Der Gesuchsteller reichte innert Frist keine Replik ein.