Erst diese Verfügung ist mittels Beschwerde anfechtbar. Dasselbe hat betreffend den Antrag des Beschwerdeführers zu gelten, es seien die «unqualifizierten» Eingaben von Rechtsanwalt B.________ aus den Akten zu weisen. Ein solcher Antrag muss zuerst bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Erst deren Verfügung kann mittels Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen angefochten werden. 2.4 Soweit der Beschwerdeführer sinngemäss eine Einstellung des Verfahrens wegen «Rechtswillkür» verlangt, ist hierauf nicht einzutreten.