zusammengefasst als «unqualifiziert». Dieser begehe eine Pflichtverletzung nach der anderen und sei «im Lager der Gegenpartei». Er mache «gemeinsame Sache» mit der Staatsanwaltschaft. Ein Vertrauensverhältnis habe nie bestanden. Rechtsanwalt B.________ wurde mit Verfügung vom 13. April 2016 als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers eingesetzt. Eine Beschwerde gegen die Einsetzungsverfügung wäre demnach offensichtlich ver-