Diesen Ausführungen der Staatsanwaltschaft ist beizupflichten. Die weitschweifigen, sich immer wieder wiederholenden Eingaben des Beschwerdeführers sind gerichtsnotorisch. Diese haben denn auch teilweise zur Einleitung des vorliegenden Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer wegen falscher Anschuldigung, evtl. Irreführung der Rechtspflege geführt. Die Ausführungen in den Anzeigen und den Beschwerden lassen in der Tat den Eindruck entstehen, dass die Handlungen des Beschwerdeführers nicht mehr auf vernünftigen Überlegungen beruhen könnten.