8 8.3 Die Generalstaatsanwaltschaft verweist bezüglich des dringenden Tatverdachts zutreffend auf den Bericht der Regionalfahndung Berner Oberland vom 3. Juni 2015 und die darin aufgeführten TK-Protokolle (pag. 191 ff.). Insbesondere das Gespräch vom 27. April 2015 (pag. 194), welches sich um die Beschaffung von Betäubungsmitteln und Geld zu drehen scheint, begründet ohne Weiteres den Verdacht, dass der Beschwerdeführer Betäubungsmittel lagerte und zusammen mit bzw. für C.________ Betäubungsmittelhandel betrieb.