4. Der Beschwerdeführer rügt zunächst, das Genehmigungsgesuch betreffend Echtzeitüberwachung IMEI 3.________ sei zu spät erfolgt. Die Überwachung sei am 26. Februar 2015 angeordnet worden, das Gesuch datiere vom 27. Februar 2015, wobei die Post bekanntlich erst am Abend der Poststelle übergeben werde (S. 5 der Beschwerde).