Rechtsanwältin B.________, am 11. Februar 2019 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge: 1. Es sei festzustellen, dass sämtliche Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Überwachungsmassnahmen am 26. Februar 2015 sowie ab 27. Mai 2015 bis Endigung der Massnahmen betreffend der Telefonnummer 2.________ und der IMEI 3.________ absolut unverwertbar sind. Die entsprechenden Ergebnisse seien zu vernichten.