1. 1.1 Am 31. Januar 2019 teilte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) den Beschuldigten C.________, A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), D.________ und E.________ mit, dass u.a. folgende Überwachungsmassnahmen durchgeführt worden seien: Betreffend den Beschwerdeführer: Genehmigung von Zufallsfunden aus den Echtzeitüberwachungen der Mobiltelefonnummern 1.________ und 2.________ sowie des Mobiltelefons IMEI 3.________. Grund für die Überwachung sei der konkrete und dringende Tatverdacht des Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz gewesen.