a StPO). Ein Verdacht ist grundsätzlich eine auf Beweisen oder blossen Indizien beruhende Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass jemand eine Straftat begangen hat. Bestimmte Tatsachen bzw. bestimmte Vorgänge zusammen mit kriminalistischen, kriminologischen oder allgemeinen Erkenntnissen ergeben im Hinblick auf einen gesetzlichen Straftatbestand einen allgemeinen Verdacht. […] Beim Verdacht, welcher für die Eröffnung einer Untersuchung gefordert wird, handelt es sich um einen qualifi-