6. Die Beschuldigten 1-2 und 4-8 machen geltend, die Sache betreffe eine zivilrechtliche Problematik. Die Beschwerdeführerin habe gegen die K.________ SA eine arbeitsrechtliche Klage eingereicht, welche beim Regionalgericht Bern-Mittelland hängig sei. Kern der Klage sei die Behauptung, dass die Arbeitgeberin die Fürsorgepflicht verletzt und ihr missbräuchlich gekündigt habe. Die K.________ SA bestreite diese Vorwürfe. Die Vorgesetzten, die nun von der Beschwerdeführerin strafrechtlich beschuldigt würden, hätten sich nach Kräften bemüht, einen Konflikt zwischen ihr und G.________, der sich im Jahre 2017 zugetragen habe, zu lösen.