Solche Äusserungen seien geeignet, die Beschwerdeführerin in ein falsches Licht (Schuldvorwurf) zu rücken. Die Staatsanwaltschaft begnüge sich damit, sich mit G.________ auseinanderzusetzen und lasse die weiteren Beschuldigten aussen vor. 5. Die Generalstaatsanwaltschaft führt einzig aus, zur Begründung der beantragten Beschwerdeabweisung werde auf die Erwägungen in der angefochtenen Verfü- 4 gung verwiesen. Die Einwände der Beschwerdeführerin seien nicht geeignet, an den zutreffenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft etwas zu ändern.