Die Täuschung sei beim Vorstellungsgespräch weitergeführt worden. Es sei unerträglich, darüber Nachweis zu haben, dass von D.________, F.________, B.________ und C.________ die sogenannt wohlwollenden Mitarbeitergespräche nur mit dem Hintergrund geführt worden seien, um die wahren Tatsachen zu unterdrücken und einen Irrtum zu erzeugen. Es handle sich um «Vertragsbetrug». Die Staatsanwaltschaft verletze Recht, wenn sie nicht alle nötigen Tatsachen ermittle. Die Beweiswürdigung stehe mit dem Strafantrag vom 10. Dezember 2018 und den Beweismitteln in Widerspruch.