resp. Vorgesetzte mit Letzterem eine Seilschaft gegen die Privatklägerin gebildet haben sollen, weist nichts strafrechtlich Relevantes aus, und dass die Arbeitgeberin diese Situation schliesslich mit einer Kündigung beendet hat, ebenfalls nicht. Allenfalls haben die diesbezüglichen Kritikpunkte der Privatklägerin an dieser Kündigung arbeitsrechtliche, aber damit eben lediglich zivilrechtliche Folgen.