Am 26. Januar 2019 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren nicht an die Hand. Für die Verfahrenskosten kam der Kanton Bern auf. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 12. Februar 2019 Beschwerde und stellte folgende Anträge: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 25. Januar 2019 sei aufzuheben und die Sache zur neuen Sachverhaltsfeststellung und neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.