1. Mit Strafanzeige vom 10. Dezember 2018 warf I.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) den im Rubrum genannten Beschuldigten insb. vor, sie bei der Anstellung als Kellermeisterin getäuscht und betrogen, während des Arbeitsverhältnisses die arbeitgeberischen Fürsorgepflichten massiv verletzt und sie schliesslich unter ehrverletzenden Gründen zu Unrecht aus der Arbeitsstelle entlassen zu haben. Dabei sollen auch Daten von ihr unrechtmässig weitergegeben worden sein. Am 26. Januar 2019 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren nicht an die Hand.