Ungeachtet dessen bzw. ohne die bereits angesetzte Einvernahme vom 20. Februar 2019 abzuwarten, stellte der Gesuchsgegner am 15. Januar 2019 das Verfahren teilweise ein. Gleichentags erfolgte der neue Strafbefehl, mit welchem der Gesuchsteller – wie angekündigt – wegen Diebstahls schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 72 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und zu einer Verbindungsbusse von CHF 540.00 verurteilt worden ist. Am 28. Januar 2019 erhob der Gesuchsteller Einsprache und stellte das hier interessierende Ausstandsgesuch.