SR 311.0) und damit von einem Antragsdelikt auszugehen. Vor diesem Hintergrund sei das Verfahren gegen ihn einzustellen. Mit Verfügung vom 28. Dezember 2018 teilte der Gesuchsgegner mit, dass er das Verfahren teilweise einzustellen (die Tatbestände der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs betreffend) und wegen Diebstahls einen neuen Strafbefehl auszustellen gedenke. Den Parteien wurde Frist gesetzt, um Beweisanträge zu stellen. Dem beigelegten Einstellungsentwurf lässt sich hinsichtlich des Diebstahlsvorwurfs entnehmen, dass dieser als Offizialdelikt eingestuft werden soll und hierfür eine ähnliche Bestrafung wie im Strafbefehl vom 18. Oktober 2018 beabsichtigt sei.