Mit Strafbefehl vom 18. Oktober 2018 verurteilte der Gesuchsgegner den Gesuchsteller wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und zu einer Verbindungsbusse von CHF 750.00. Dagegen erhob der Gesuchsteller, vertreten durch die beigezogene Rechtsanwältin, am 1. November 2018 Einsprache. Am 30. November 2018 teilte der Gesuchsteller dem Gesuchsgegner mit, dass er um eine aussergerichtliche Einigung bemüht sei. Ausserdem hielt er fest, dass mit Blick auf den Deliktsbetrag von einem geringfügigen Vermögensdelikt auszugehen sei.