_ übergeben. Anschliessend hätten die beiden mit der Beute (10 Packungen Zigaretten [Gesamtdeliktsbetrag CHF 85.00]) den Shop verlassen. Aktenkundig stellte die F.________ GmbH Strafantrag wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs; gleichzeitig konstituierte sie sich als Privatklägerin. Mit Strafbefehl vom 18. Oktober 2018 verurteilte der Gesuchsgegner den Gesuchsteller wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und