Gleichzeitig verlangte der Gesuchsteller, der zuständige Staatsanwalt C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) habe in den Ausstand zu treten. Das Ausstandsgesuch wurde am 11. Februar 2019 zusammen mit den amtlichen Akten zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern überwiesen. In der beigelegten Stellungnahme vom 8. Februar 2019 beantragte der Gesuchsgegner die kostenfällige Abweisung des Ausstandsgesuchs. Nach einmalig gewährter Fristverlängerung replizierte der Gesuchsteller am 4. März 2019 und hielt an seinem Ausstandsbegehren fest.