1. Im Rahmen des in der Strafuntersuchung BM 17 53345 geführten Einspracheverfahrens erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 15. Januar 2019 gegen A.________ einen neuen Strafbefehl, in welchem dieser wegen Diebstahls schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 72 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und zu einer Verbindungsbusse von CHF 540.00 verurteilt worden ist. Hiergegen erhob A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller), verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 28. Januar 2019 Einsprache. Gleichzeitig verlangte der Gesuchsteller, der zuständige Staatsanwalt C._____