Pro Monat erhält er jedoch eine ALV-Entschädigung von CHF 3‘700.00. Zusammen mit dem monatlichen Einkommen seiner Ehefrau kann er mit diesem Geld die alltäglichen Auslagen der Familie begleichen. Die Beschlagnahme der CHF 9‘000.00 und $ 492.00 führt folglich nicht zu einer Bedrohung seiner wirtschaftlichen Existenz. Den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Beschwerdeführers wurde hinreichend Rechnung getragen. Damit erweist sich die Beschlagnahme zwecks Kostendeckung als zumutbar und insgesamt als verhältnismässig und zulässig.