Hinweise auf eine mögliche Verfahrenseinstellung finden sich in den Akten derzeit keine. Wie die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht ausführt, dürften die Kosten eher hoch ausfallen, da sich die Ermittlungen als komplex und aufwendig erweisen. Es besteht die reale Gefahr, dass der Beschwerdeführer im Falle einer Verurteilung diese Kosten nicht bezahlen könnte. Er hat kein eigenes Einkommen und bezieht Arbeitslosengeld. Zusammen mit seiner Ehefrau lebt er von CHF 4‘700.00 monatlich. Zudem hat er Hypothekarschulden in der Höhe von CHF 160‘000.00 und weitere Schulden bei seiner Tochter.