___ Versicherung, welche unter anderem durch ein Sachverständigengutachten über den Unfallhergang (Anzeigebeilage 10) gestützt wird. Gemäss diesem Gutachten kann sich der Unfall nicht so ereignet haben, wie von den Beteiligten geschildert. Es belastet den Beschwerdeführer damit erheblich. Die Verurteilungswahrscheinlichkeit, so wie sie im jetzigen Zeitpunkt beurteilt werden kann, und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer aufgrund des Strafverfahrens Kosten zu tragen haben wird, ist hoch. Hinweise auf eine mögliche Verfahrenseinstellung finden sich in den Akten derzeit keine.