Er wehrt sich einzig gegen deren Dauer und bestreitet damit die Erforderlichkeit und die Verhältnismässigkeit im engen Sinn. Bei der Beweismittelbeschlagnahme handelt es sich um eine provisorische (konservatorische) prozessuale Massnahme zur vorläufigen Sicherung von Beweismitteln. Sie ist aufrecht zu erhalten, solange die Gegenstände als Beweise benötigt werden (SCHMID/JOSITSCH, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 3. Aufl. 2017, S. 485 Rz. 1118; BGE 124 IV 313 E. 4).