Da es auch an einem schriftlichen Beschlagnahmebefehl fehlt, wurde der Beschwerdeführer nie über die Beschlagnahmegründe orientiert. Damit hat die Staatsanwaltschaft den Gehörsanspruch des Beschwerdeführers verletzt. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist formeller Natur. Seine Verletzung führt grundsätzlich ungeachtet der Erfolgsaussichten der Beschwerde in der Sache selbst zur Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ausnahmsweise als geheilt gelten, wenn sie nicht besonders schwer wiegt und die betroffene Person