3 wird aber in der Regel noch nicht abschliessend über die gerichtliche Verwertbarkeit von Beweismitteln entschieden (Urteil des Bundesgerichts 1B_297/2016 vom 23. November 2016 E. 4.2). Daher bleibt die Unverwertbarkeit im frühen Stadium der Beschlagnahme normalerweise unbeachtlich.