1. Gegen A.________ ist bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ein Verfahren wegen Betrugs, unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialhilfeversicherung oder der Sozialhilfe sowie Urkundenfälschung hängig. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden bei A.________ am 17. Januar 2019 eine Hausdurchsuchung durchgeführt und zwei Mobiltelefone sowie Bargeldbeträge von CHF 9‘000.00 und $ 492.00 beschlagnahmt, wobei einzig für die Geldbeträge eine förmliche Beschlagnahmeverfügung, datiert vom 25. Januar 2019, vorliegt. Mit Schreiben vom 22. Januar 2019 verlangte A._____