Jedenfalls ist sie jetzt wegen Gegenstandslosigkeit abzuschreiben. 3.4 Was schliesslich den Antrag 4 in der Beschwerdeschrift respektive den Antrag 2 in der Replik angeht, so kann im Beschwerdeverfahren gegen eine Verfügung des Regionalgerichts keine Feststellung dahingehend erfolgen, dass die Staatsanwaltschaft das Beschleunigungsgebot und/oder das rechtliche Gehör verletzt habe. Diese Anträge hätten während der Voruntersuchung gestellt werden müssen.