Mit Verfügung vom 4. Februar 2019 wies das Regionalgericht Beweisanträge des Beschwerdeführers ab. Am 7. Februar 2019 (Eingang Beschwerdekammer: 8. Februar 2019) erhob der Beschwerdeführer eine Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts vom 4. Februar 2019 und stellte folgende Anträge: 1. Es sei der ungültige Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwalt A.________, vom 28. Dezember 2018 an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen zwecks Erlass eines formgültigen Strafbefehls. 2. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.