Gegen den Strafbefehl wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Strafmass: bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen, Probezeit 2 Jahre) erhob der Beschwerdeführer am 14. Januar 2019 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft überwies am 16. Januar 2019 die Akten an das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht), da sie am Strafbefehl festhielt. Am 23. Januar 2019 setzte das Regionalgericht die Hauptverhandlung auf Montag, 11. Februar 2019 fest. Gleichzeitig setzte es Frist bis am 1. Februar 2019 für weitere Beweisanträge. Mit Verfügung vom 4. Februar 2019 wies das Regionalgericht Beweisanträge des Beschwerdeführers ab.