Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Einzelgericht, vom 4. Februar 2019 (PEN 19 52/53) Erwägungen: 1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führte ab Ende April 2012 unter anderem gegen B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Dieser hatte sich nach einem ärztlichen Kunstfehler am 13. März 2012 selbst angezeigt.