9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Das Gesuch um amtliche Verteidigung wird abgewiesen. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden der Beschuldigten 2/Beschwerdeführerin/Gesuchstellerin auferlegt.