6 Beschwerdeführerin die Fristverlängerung zum 30.11.2018 bestätigt wurde und Frau F.________ ihre Mandatsniederlegung am 30.11.2018 vornahm, ABER die Gegenpartei nach der Vorlage der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 30.11.2018, die Gelegenheit hatte, am 03.12.2018 eine Eingabe zu tätigen, entgegen der gleichlautenden Frist für den 30.11.2018 (!). Der Gegenpartei wurde Gelegenheit gegeben, der Beschwerdeführerin und E.________ gegenüber sich zu bevorteilen.