Die Beweisanträge sind unvollständig, d.) sie den Antrag auf eine unbestimmte Fristverlängerung bis sie einen Rechtsbeistand für das Strafverfahren mandatiert hat, aufrecht erhält, damit die zu ergänzenden Beweisanträge eingereicht werden. Zudem nahm die Beschwerdeführerin Stellung zum Beweisantrag des Beschwerdegegners vom 03.12.2018 an die Staatsanwaltschaft Bern. Der Beschwerdeführerin fiel auf, dass im Gesuch der Gegenpartei vom 30.10.2018 eine Fristverlängerung bis Ende November 2018 beantragt wurde, der