__ eine eigene Rechtsvertretung benötigen würde, b.) die Beweisanträge nicht vollumfänglich mit der Beschwerdeführerin besprochen wurden, c.) der Beschwerdeführerin vorgelegte Entwurf der Rechtsanwältin Frau F.________ von der Beschwerdeführerin als unvollständig erklärt wurde und demzufolge die Freigabe zur Eingabe an den Staatsanwalt von der Beschwerdeführerin verwehrt wurde. Die Beweisanträge sind unvollständig, d.) sie den Antrag auf eine unbestimmte Fristverlängerung bis sie einen Rechtsbeistand für das Strafverfahren mandatiert hat, aufrecht erhält, damit die zu ergänzenden Beweisanträge eingereicht werden.